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Neue Vorgaben für Aromen & Longfills ab 2027

Ab Januar 2027 treten neue gesetzliche Regelungen für Aromen und Longfills im E-Zigaretten-Bereich in Kraft.

Ab Januar 2027 treten neue gesetzliche Regelungen für Aromen und Longfills im E-Zigaretten-Bereich in Kraft.

Neue Vorgaben für Aromen und Longfills ab 2027: maximal 10 ml Aroma und 120 ml Flaschengröße

Künftig gelten für diese Produkte folgende Höchstgrenzen:

  • Maximal 10 ml Aroma pro Flasche
  • Maximal 120 ml Flaschengröße bei Longfills

Größere Aromamengen oder Longfill-Flaschen mit mehr als 120 ml Fassungsvermögen dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr neu in den Umlauf gebracht werden.

Übergangsfrist bis Juni 2027

Für Produkte, die sich bereits im Handel befinden, gibt es eine Übergangsfrist bis Juni 2027. So können bestehende Altbestände noch für einen Übergangszeitraum abverkauft werden.

Was bedeutet das für dich als Kunde?

Keine Sorge: Aromen und Longfills verschwinden nicht vom Markt! Die Hersteller passen lediglich ihre Gebinde und Abfüllmengen an die neuen Vorgaben an.

Ein möglicher Vorteil für dich:

Da sich die Liquidsteuer nach der enthaltenen Flüssigkeitsmenge richtet, könnte sich die Reduzierung der Aromamenge positiv auf den Endpreis auswirken. Um den gewohnten Geschmack zu erhalten, werden viele Hersteller die Aromen künftig einfach höher konzentrieren – so bleibt das Geschmackserlebnis gleich, während der Preis sinken könnte.

Wir bei Liquidhölle.at halten dich selbstverständlich auf dem Laufenden und informieren dich rechtzeitig über Anpassungen bei deinen Lieblingsprodukten.

Hast du noch Fragen zu den kommenden Änderungen? Komm einfach bei uns im Fachgeschäft vorbei – wir beraten dich gerne!

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