← Zurück zum Blog

E-Zigaretten ab 01.04.2026: Die neue Liquidsteuer

Ab 01.04.2026 treten in Österreich neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die speziell E-Zigaretten und deren Flüssigkeiten (Liquids) betreffen. Was wird teurer? Was bleibt gleich? Und wie stark trifft es Konsumenten wirklich?

Ab 1. April 2026 treten in Österreich neue Regelungen für E-Zigaretten und Liquids in Kraft. Was wird teurer, was bleibt gleich und wie stark trifft es Konsumenten?

💰 Die wichtigste Änderung: 0,20 € pro Milliliter

E-Liquids werden unabhängig vom Nikotingehalt mit 0,20 Euro pro Milliliter besteuert. Maßgeblich ist, ob eine Flüssigkeit zur Verwendung in elektronischen Zigaretten oder ähnlichen Verdampfungsgeräten bestimmt ist. Dazu können zählen:

  • Longfill-Aromen
  • Aromakonzentrate
  • Nikotinshots

📦 Was heißt das für deinen Geldbeutel?

  • 10 ml Nikotinshot: 2 Euro Steuer
  • 15 ml Longfill-Aroma: 3 Euro Steuer
  • 30 ml Aroma: 6 Euro Steuer

Die Steuer kommt zusätzlich zum Verkaufspreis hinzu.

🧠 Fazit

E-Zigaretten bleiben erlaubt. E-Liquids werden durch die neue mengenbezogene Steuer teurer. Ob ein konkretes Basis- oder Aromaprodukt steuerlich als E-Liquid gilt, hängt von seiner Zweckbestimmung ab und sollte anhand der aktuellen Produktkennzeichnung und Rechtslage geprüft werden.

← Alle Beiträge