Ab 01.04.2026 treten in Österreich neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die speziell E-Zigaretten und deren Flüssigkeiten (Liquids) betreffen. Was wird teurer? Was bleibt gleich? Und wie stark trifft es Konsumenten wirklich?
Ab 1. April 2026 treten in Österreich neue Regelungen für E-Zigaretten und Liquids in Kraft. Was wird teurer, was bleibt gleich und wie stark trifft es Konsumenten?
💰 Die wichtigste Änderung: 0,20 € pro Milliliter
E-Liquids werden unabhängig vom Nikotingehalt mit 0,20 Euro pro Milliliter besteuert. Maßgeblich ist, ob eine Flüssigkeit zur Verwendung in elektronischen Zigaretten oder ähnlichen Verdampfungsgeräten bestimmt ist. Dazu können zählen:
- Longfill-Aromen
- Aromakonzentrate
- Nikotinshots
📦 Was heißt das für deinen Geldbeutel?
- 10 ml Nikotinshot: 2 Euro Steuer
- 15 ml Longfill-Aroma: 3 Euro Steuer
- 30 ml Aroma: 6 Euro Steuer
Die Steuer kommt zusätzlich zum Verkaufspreis hinzu.
🧠 Fazit
E-Zigaretten bleiben erlaubt. E-Liquids werden durch die neue mengenbezogene Steuer teurer. Ob ein konkretes Basis- oder Aromaprodukt steuerlich als E-Liquid gilt, hängt von seiner Zweckbestimmung ab und sollte anhand der aktuellen Produktkennzeichnung und Rechtslage geprüft werden.
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